Was kostet eine Betreuung?

Unsere Dienstleistung wird pro Stunde berechnet.

(Preise auf Anfrage)

 

Als anerkannter Betreuungsservice der Städteregion Aachen werden die Stundensätze mit der Städteregion vereinbart und können bei vorliegen eines Pflegegrades sowohl mit allen gesetzlichen sowie privaten Pflegekassen abgerechnet werden.

 

Hierzu kann der sogenannte "Entlastungsbetrag" von monatlich 125 € in Anspruch genommen werden.

Das "Pflegegeld" bleibt unberührt!

 

 

 

Auf Wunsch rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Beratung

Das Erstgespräch über die Möglichkeit zur Inanspruchnahme des Betreuungsservice ist kostenlos!

 

 

 

 

Wir sind transparent!!!

Die Leistungen werden dokumentiert und sind jederzeit einsehbar!

Welche Dienstleistung Sie gewählt und in Anspruch genommen haben,  Zeitaufwand,  … alles wird für Sie ganz transparent dargestellt und jeweils am Ende des Monats abgerechnet.

Sollten weitere Kosten anfallen für Ausflüge, Außer- Haus Besuche etc.

werden diese nach vorheriger Absprache gesondert mittels Beleg in Rechnung gestellt.


Übersicht der Leistungen der ambulanten Pflege nach SGB XI

*Stand 01.01.2023

Leistungskomplex

Leistungsart

Punkte

Vergü-tung

1

Ganzwaschung

426

24,96 €

2

Teilwaschung

228

13,36 €

3

Ausscheidung

104

6,09 €

4

Selbständige Nahrungsaufnahme

104

6,09 €

5

Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

260

15,23 €

6

Sondenernährung bei implantierter Magensonde (PEG)

104

6,09 €

7

Lagern/Betten

104

6,09 €

8

Mobilisation

187

10,96 €

9

Arztbesuche

360

21,09 €

10

Beheizen des Wohnbereiches

60

3,52 €

11

Einkaufen

150

8,79 €

12

Zubereiten von warmen Speisen

150

8,79 €

13

Aufräumen und / oder Reinigen der Wohnung

540

31,64 €

14

Waschen und Pflegen der Wäsche und Kleidung

360

21,09 €

15

Hausbesuchs-pauschale

 

3,54 €

15a

Erhöhte Hausbesuchs-pauschale

 

6,16 €

16

Erstgespräch

(vor Aufnahme der Pflege)

1600

93,74 €

16a

Folgebesuch

(incl. Hausbesuchs-pauschale)

900

52,73 €

17

Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 Satz 6 SGB XI nach Grad 1-5 incl. Hausbesuchs-pauschale

1350

79,10 €

18

Große Grundpflege mit Lagern/Betten und selbständiger Nahrungsaufnahme

633

37,09 €

19

Große Grundpflege

467

27,36 €

20

Kleine Grundpflege mit Lagern/Betten und selbständiger Nahrungsaufnahme

467

27,36 €

21

Kleine Grundpflege

301

17,64 €

22

Große hauswirtschaftliche Versorgung

760

44,53 €

23

Große Grundpflege mit Lagern / Betten

 

540

31,64 €

24

Große Grundpflege mit Lagern / Betten mit Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

768

45,00 €

25

Kleine Grundpflege mit Lagern / Betten

363

21,27 €

26

Kleine Grundpflege mit Lagern / Betten und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

602

35,27 €

27

Kleine pflegerische Hilfestellung 1

(Ist in einem Einsatz nicht abrechenbar mit LK 1-15, 16-30)

104

6,09 €

28

Kleine pflegerische

Hilfestellung 2

104

6,09 €

29

Kleine pflegerische Hilfestellung 3

176

10,31 €

30

Kleine pflegerische Hilfestellung 4

80

4,69 €

31

Pflegerische Betreuung, Minutenpreis

625

0,61 €

 

(Std. = 36,60 €)

32

Hilfen bei der Sicherstellung der selbst verantworteten Haushaltsführung, Minutenpreis

 

625

0,61 €

 

(Std. = 36,60 €)

33

Hauswirtschaftliche Versorgung, Minutenpreis

 

625

0,61 €

 

(Std. = 36,60 €)